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Die Grundpflege ist ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Versorgung. Im Pflegeversicherungsgesetz sind die Pflegegrade und die Pflegeleistungen für die Bereiche Körperpflege, Mobilität und Ernährung geregelt.
Zu den Pflegesachleistungen gehören zum Beispiel:
Aufstehen und Zubettgehen
An- und Auskleiden
Duschen / Boden
Waschen
Mund- und Zahnpflege
Lagern / Betten
Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Je nach Pflegegrad werden die Kosten der Pflegesachleistungen anteilig oder vollständig von der Pflegekasse übernommen.