Grundpflege

Die Grundpflege ist ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Versorgung. Im Pflegeversicherungsgesetz sind die Pflegegrade und die Pflegeleistungen für die Bereiche Körperpflege, Mobilität und Ernährung geregelt.

 

Zu den Pflegesachleistungen gehören zum Beispiel:

  • Aufstehen und Zubettgehen

  • An- und Auskleiden

  • Duschen / Boden

  • Waschen

  • Mund- und Zahnpflege

  • Lagern / Betten

  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

  • Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

 

Je nach Pflegegrad werden die Kosten der Pflegesachleistungen anteilig oder vollständig von der Pflegekasse übernommen.

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