Technische Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige haben Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, wenn diese dazu beitragen können, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen. Oft weist schon der Mediznische Dienst bei der Bewgutachtung auf individuell sinnvolle Hilfsmittel oder technische Hilfen hin.

Die Pflegekassen unterscheiden „zum Verbrauch bestimmte“ und „technische“ Pflegehilfsmittel.

 

Das sind zum Beispiel Pflegebetten bzw. Pflegeheberahmen (Einsatz für Doppelbetten), Toilettensitzerhöhungen, Duschstühle, Toilettenstühle, Rollstühle, Rollatoren und vieles mehr.

 

Für diese Hilfsmittel benötigt man eine Verordnung vom Hausarzt,

 

Wir beraten und helfen Ihnen gerne.

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