Entlastungsleistungen
Unter Entlastungsleistungen (oft auch als Betreuungsangebote bezeichnet) versteht man eine monatliche finanzielle Unterstützung der Pflegekasse. Sie steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, sofern sie zu Hause gepflegt werden, und dient der Entlastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen.
Der Betrag beläuft sich auf 131 Euro im Monat . Dieser Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern dient als Kostenerstattung für ganz bestimmte, qualifizierte Dienstleistungen, die von Diensten erbracht werden können , die dafür einen Vertrag mit den Pflegekassen geschlossen haben.
Alltagsbegleitung: Hilfe beim Einkaufen, Begleitung zu Arztbesuchen, Spaziergänge oder Freizeitgestaltung.
Betreuungsangebote: Besuch von Alzheimergruppen, Demenzcafés oder Betreuungsgruppen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung oder beim Wäschewaschen.