Wohnraumanpassung

Pflegebedürftige haben Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, wenn diese dazu beitragen können, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen. Oft weist schon der Mediznische Dienst bei der Bewgutachtung auf individuell sinnvolle Hilfsmittel oder technische Hilfen hin.

Die Pflegekassen unterscheiden „zum Verbrauch bestimmte“ und „technische“ Pflegehilfsmittel.

 

Manchmal kann ein Umbau des Badezimmers, meist der Duschecke, oder ein Handlauf an der Treppe oder eine Rampe vor dem Hauseingang für große Entlastungen sorgen.

 

Hierzu zahlt die Pflegekasse auf Antrag (stellen vor Beginn der Baumaßnahme) einen Zuschuss bis zu 4.180,-€.

 

Auch hierzu stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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